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Aktualisierte Coronaschutzverordnung vom 10. November

Liebe Basketballer*innen,

 

am 10.11.2021 hat die Landesregierung NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, in der es eine wesentliche Neuerung gibt. Weiterhin ist Sport mit der 3G-Regel erlaubt, teilnehmen dürfen somit alle Geimpften, Genesenen und aktuell Getesteten, deren Test mit Beginn der Übungsstunde bzw. des Ligaspiels nicht älter als 24 Stunden sein darf. Anerkannt werden neben dem PCR-Test auch Antigen-Schnelltestate.

 

Schüler*innen gelten weiterhin als getestet, da regelmäßige Tests in den Schulen durchgeführt werden. Schüler*innen ab 16 Jahren müssen eine entsprechende Bescheinigung der Schule vorlegen.

 

Der Statusnachweis ist vor Betreten der Halle zu erbringen. Alle Übungsleiter*innen sind mit der Kontrolle beauftragt.

 

Zwar können wir ein Infektionsgeschehen zu keiner Zeit 100-prozentig ausschließen, aber versuchen zu minimieren. Eine Möglichkeit, dies zu tun ist, dass wir uns alle (auch Kinder) regelmäßig testen lassen, egal ob wir geimpft oder genesen sind. Denn auch Geimpfte und Genesene können selbst infiziert sein und das Virus an andere weitergeben. Seit Samstag besteht wieder die Möglichkeit zu kostenlosen Tests in den anerkannten Testzentren. 

 

Deshalb gilt grundsätzlich noch einmal, bei Anzeichen von Erkältungssymptomen, lieber zu Hause bleiben. 

 

Wir wünschen uns weiterhin einen gesunden Sport für alle.