· 

Verschärfte Coronaschutzverordnung vom 24. November

Liebe Mitglieder, liebe Eltern, 

 

seit dem 24.11.2021 gilt eine neue, verschärfte Coronaschutzverordnung mit einschränkenden Maßnahmen für unseren Sportbetrieb.

 

Aus der Verordnung ist zu entnehmen, dass

 

1. Nur noch Genesene und Geimpfte an den Sportveranstaltungen teilnehmen können, es sei denn, es werden PCR-Tests vorgelegt, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

 

2. Auch für Zuschauer*innen gilt nur noch 2G (Genesen oder Geimpft) plus Maske. Diese Regelung gilt auch für Trainingsstunden. Um den Trainingsbetrieb mit Kindern so wenig wie möglich mit Kontrollen zu beeinträchtigen, bitten wir alle Eltern, ihre Kinder an der Halleneingangstüre abzugeben und nach der Sportstunde wieder abzuholen. 

 

3. Die Zugangskontrolle erfolgt mit der CovPassCheck-App durch die Übungsleiter*innen oder einer beauftragten Person und wird am Eingang durchgeführt. Stichprobenartig wird auch der Identitätsnachweise (Personalausweis, Pass etc.) der Teilnehmenden kontrolliert. 

 

4. Bei Schüler*innen gilt, dass bis einschließlich 15 Jahren, die Kinder auf Grund der stattfindenden Schultestungen als getestet gelten. Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt, dass eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden muss. 

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

 

5. Teilnehmer*innen, die sich nicht an die erforderlichen Anweisungen halten bzw. die Auflagen nicht einhalten wird der Zugang verwehrt. 

 

Hinweis:

Die Nichteinhaltung der Coronaschutzverordnung ist mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt, die nicht vom Verein übernommen werden. 

 

Der Vorstand 

Brander TV Aachen