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Brander TV Aachen – Coronaregeln im Sport ab dem 13. Januar 2022

Die Regelungen können durchaus von Verein zu Verein oder anderen Institutionen abweichen.

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

 

Für den Sportbetrieb beim Brander TV Aachen gilt ab dem 13. Januar 2022 folgendes:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+

 

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich. Für Sportteilnahme gilt 2G.

2. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).

 

3. Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+.

Aber:

  • Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
  • Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G und Maske tragen. 

In den Eltern-Kind-Stunden gilt für die Eltern 2G+.

 

4. Zuschauer

  • Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
  • Für alle Zuschauer gilt drinnen 2G plus Maske.
  • Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).

Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, trotz der hohen Inzidenzlage.

 

Wir bitten alle Mitglieder und Übungsleiter, den Impfstatus mittels QR-Code nachzuweisen, am besten digital auf dem Smartphone, da der Papierausdruck nach mehrmaliger Nutzung nicht mehr lesbar sein dürfte. Den QR-Code erhält man entweder direkt beim Impfarzt oder in der Apotheke. Auch für die Auffrischungsimpfung/Booster erhält man einen QR-Code als Nachweis. Die Testergebnisse können ebenfalls als QR-Code auf dem Smartphone angezeigt werden. 

Zur Überprüfung des QR-Codes setzen die Übungsleiter die CovPassCheck-App ein. 

 

Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten als getestet, da in den NRW-Schulen 3 mal in der Woche ein Test durchgeführt wird. Der Schülerausweis gilt als Testnachweis. 

Schüler, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, benötigen einen separaten Negativtest zu jeder Sportstunde, wenn sie nicht geboostert (3. Impfung) sind. 

Schüler bis 18 Jahre, die nicht in Deutschland zur Schule gehen, müssen einen separaten negativen Test vorlegen. 

Da wir bei Vorschulkindern nicht von regelmäßigen Testungen ausgehen, werden alle Eltern gebeten, ihre Kinder regelmäßig zu testen bzw. testen zu lassen, damit wir sicheren Sport treiben können. 

 

Für alle Mitglieder gilt, sobald sich Symptome zeigen, bleibt bitte zu Hause. Die Umkleideräume bitten wir ebenfalls so wenig wie möglich zu nutzen, da diese Räumlichkeiten in den verschiedenen Hallen selten gelüftet werden können. 

Bis zum Sportbeginn gilt Maskenpflicht und es ist auch nicht verboten beim Sport eine medizinische Maske zu tragen. Gerade FFP2-Masken sollen die Übertragung des Omikron-Virus deutlich verhindern können.  

Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)!

 

Alle Teilnehmer und Übungsleiter müssen neben dem Immunisierungsnachweis einen Identitätsnachweis, Pass oder Personalausweis, bei jeder Sportstunde mitführen. 

 

Bitte teilt diese neuen Regelungen auch denjenigen Mitgliedern mit, die keine Mailadressen hinterlegt haben. 

Bleibt gesund. 

 

Der Vorstand

Brander TV Aachen